Belegarchiv

Prüfungssicher archiviert. Ganz automatisch.

Jeder Beleg, den Sie in Ofira.app erstellen, wird unveränderbar versiegelt und nachweissicher abgelegt. GoBD-konform, ohne dass Sie sich um Normen, Fristen oder Technik kümmern müssen.

GoBD-konform Revisionssicher Schreibgeschützt Betriebsprüfer-Export
Die Rechtslage

Was der Gesetzgeber verlangt.

Für die Aufbewahrung Ihrer Belege gelten klare Regeln, vor allem die GoBD und die Abgabenordnung. Hier die wichtigsten in Klartext, und wie Ofira.app sie erfüllt.

Unveränderbarkeit

In Ofira.app: Jeder Beleg wird kryptografisch versiegelt und in einem schreibgeschützten Archiv abgelegt. Eine nachträgliche Änderung fällt sofort auf.

Gesetzliche Forderung: Einmal gebucht, darf ein Beleg nicht mehr spurlos geändert werden (§ 146 Abs. 4 AO).

Aufbewahrungsfristen

In Ofira.app: automatische, fristgerechte Archivierung.

Forderung: Rechnungen und Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre, übrige Unterlagen zehn (§ 147 AO, § 257 HGB).

Vollständigkeit & Nachvollziehbarkeit

In Ofira.app: durchgängige Belegkette und lückenlose Belegnummern.

Forderung: jeder Geschäftsvorfall lückenlos und für Dritte nachprüfbar (GoBD).

Datenzugriff der Finanzverwaltung

In Ofira.app: zeitlich begrenzter Prüfer-Zugang und Z3-/IDEA-Export auf Knopfdruck.

Forderung: Bei einer Prüfung darf das Finanzamt auf die Daten zugreifen, bis hin zum Datenträger (Z1/Z2/Z3, § 147 Abs. 6 AO).

Verfahrensdokumentation

In Ofira.app: auf Knopfdruck als fertiges PDF.

Forderung: Das eingesetzte Verfahren muss nachvollziehbar dokumentiert sein (GoBD, Rz. 151 ff.).

Belege im Original

In Ofira.app: Original-PDF und XRechnung-Datei jedes Belegs bleiben unverändert erhalten.

Forderung: Belege sind im ursprünglichen, maschinell auswertbaren Format aufzubewahren (GoBD).

Damit alles seine Ordnung hat: Diese Seite erklärt allgemein, welche Anforderungen Gesetzgeber und Finanzverwaltung stellen und wie Ofira.app sie technisch umsetzt. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Buchführung bleibt nach den GoBD bei Ihnen. Für die verbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls sind Ihr Steuerberater oder eine Fachanwaltskanzlei für Steuerrecht die richtigen Ansprechpartner. Ofira.app sorgt dafür, dass dieses Gespräch erfreulich kurz ausfällt.

Revisionssicher

Versiegelt. Verkettet. Geschützt.

So wird aus einem Beleg ein unveränderbarer Nachweis, vollautomatisch im Hintergrund, sobald Sie ihn ausstellen.

1

Versiegelt

Beim Ausstellen erhält jeder Beleg einen kryptografischen Fingerabdruck (Hash) über seinen genauen Inhalt und den Zeitpunkt.

2

Verkettet

Jeder Beleg wird mit dem vorherigen verknüpft. Eine nachträgliche Änderung bricht die Kette und fällt sofort auf.

3

Signiert

Zusätzlich mit einem HMAC und einem eigenen Schlüssel signiert. So lässt sich der Inhalt nicht unbemerkt austauschen.

4

Geschützt

In einem getrennten Archiv abgelegt, in dem schon die Datenbank selbst Ändern und Löschen ablehnt, nicht erst die Software.

Eine nachträgliche Änderung bleibt nicht verborgen. Sie fällt sofort auf. Genau das verlangt § 146 Abs. 4 AO.

Verfahrensdokumentation

Der Nachweis, den die GoBD fordert.

Die GoBD verlangen für jede EDV-gestützte Buchführung eine Verfahrensdokumentation: eine nachvollziehbare Beschreibung, wie Belege entstehen, fließen, gesichert und aufbewahrt werden (Rz. 151 ff.).

Ofira.app erzeugt das Dokument für Sie. Den unternehmensindividuellen Teil füllen Sie über ein einfach geführtes Formular aus, Schritt für Schritt und leicht verständlich.

Den technischen Teil ergänzt Ofira.app automatisch. Zusammen ergibt das ein fertiges PDF. Hierbei bleibt jede gespeicherte Fassung als unveränderliche Version erhalten.

Ein Dokument, auf Knopfdruck. Statt stundenlangem Zusammensuchen.

Ihre Verfahrensdokumentation enthält

  • Beschreibung des eingesetzten Systems und der Abläufe
  • Den Weg jedes Belegs, vom Entstehen bis zur Archivierung
  • Zugriffsrechte und organisatorische Verantwortlichkeiten
  • Das Sicherungs- und Archivierungskonzept
  • Eine Versionshistorie, in der jede Fassung nachweisbar bleibt

Als fertiges PDF, jederzeit aktualisierbar.

Betriebsprüfung

Wenn das Finanzamt prüft, sind Sie vorbereitet.

Die Finanzverwaltung hat ein Recht auf Datenzugriff (§ 147 Abs. 6 AO). Ofira.app gibt Ihnen dafür die notwendigen Funktionen. Der Prüfer sieht dabei genau das, was er sehen darf, und nicht mehr.

Prüfer-Zugang

Ein zeitlich begrenzter Zugang, abgesichert per Zwei-Faktor und ausschließlich auf das Belegarchiv beschränkt. Nach Ablauf werden die personenbezogenen Daten automatisch anonymisiert.

Z3-/IDEA-Datenträger

Ein Komplettexport im amtlichen GoBD-Beschreibungsstandard, den die Prüfsoftware der Finanzverwaltung (IDEA) direkt einliest.

Vollständige Belegkette

Jeder Beleg lässt sich mit seiner gesamten Kette herunterladen, vom Angebot bis zur Rechnung. Etwaige Lücken in den Belegnummern werden offen ausgewiesen.

Steuerbüro

Direkt zu Ihrem Steuerbüro.

Ihre Umsätze und Belege geben Sie als DATEV-Buchungsstapel, als CSV oder als PDF aus, auf Wunsch direkt ans Steuerbüro übermittelt. Vor dem Versand sehen Sie alles in einem Prüffenster und ergänzen bei Bedarf eine Nachricht. So spart sich Ihr Steuerbüro das Abtippen, und Sie sparen sich den Schuhkarton.

Immer dabei

Im Hintergrund, ohne Ihr Zutun.

Lückenlose Belegnummern

Fortlaufend und korrekt vergeben, eine zentrale GoBD-Anforderung.

Stammdaten-Historie

Änderungen an Firmen, Kontakten und Artikeln werden revisionssicher protokolliert.

Prüfung auf Vollständigkeit

Unvollständige Belege lassen sich nicht versenden. Pflichtangaben werden vorab geprüft.

Gesichert in Deutschland

Verschlüsselt, regelmäßig gesichert, auf Servern in Deutschland.

Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Was bedeutet „revisionssicher"?
Dass ein Beleg nach dem Erstellen nicht mehr unbemerkt verändert werden kann. Jeder Beleg erhält einen kryptografischen Fingerabdruck, wird mit dem vorigen verkettet und in einem schreibgeschützten Archiv abgelegt. Eine nachträgliche Änderung würde diese Kette brechen und sofort auffallen. Genau das verlangt § 146 Abs. 4 AO.
Brauche ich wirklich eine Verfahrensdokumentation?
Ja. Die GoBD verlangen für jede EDV-gestützte Buchführung eine Verfahrensdokumentation, die das eingesetzte Verfahren nachvollziehbar beschreibt. Ofira.app erzeugt sie auf Knopfdruck als PDF. Den unternehmensindividuellen Teil füllen Sie einmal aus, den technischen Teil ergänzen wir automatisch.
Was passiert, wenn die Betriebsprüfung kommt?
Sie sind vorbereitet: Für den Prüfer legen Sie einen zeitlich begrenzten, per Zwei-Faktor gesicherten Zugang ausschließlich zum Belegarchiv an. Alternativ erzeugen Sie den Betriebsprüfer-Datenträger (Z3/IDEA) im amtlichen Beschreibungsstandard, den die Prüfsoftware direkt einliest.
Wie lange muss ich meine Belege aufbewahren?
Rechnungen und andere Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre (vorher zehn, verkürzt durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV); andere Unterlagen wie Jahresabschlüsse weiterhin zehn Jahre. Ofira.app bewahrt Ihre Belege automatisch und fristgerecht auf. Sie müssen nichts manuell verwalten.
Übernimmt Ofira.app die rechtliche Verantwortung?
Nein, die liegt nach den GoBD beim Steuerpflichtigen. Aber Ofira.app erfüllt die technischen und organisatorischen Anforderungen für Sie: unveränderbare Archivierung, Verfahrensdokumentation, lückenlose Belegnummern und prüfungsfertige Exporte. So können Sie rechtskonform arbeiten, ohne Spezialwissen zu benötigen.

Rechtssicher, ohne Spezialwissen.

Wir zeigen Ihnen, wie Ofira.app Ihre Belege prüfungssicher archiviert, und was das im Alltag für Sie bedeutet.

Anrufen Beratung anfordern