Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
B2B-Bedingungen für die Bereitstellung von Ofira.app als Software-as-a-Service.
§ 1 Anwendungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis über die Bereitstellung, Nutzung und den technischen Support der webbasierten Rechnungs- und Büroorganisations-Software Ofira.app (nachfolgend „Software") zwischen dem Anbieter, PIXEL+MORE – Lars Gruhl, Seidelbastweg 143, 12357 Berlin (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (B2B). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
(3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss und Geld-zurück-Garantie
(1) Die Darstellung der Software auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung/Registrierung in Textform bestätigt oder den Zugang durch Freischaltung gewährt.
(2) Geld-zurück-Garantie: Da sich die Leistungen ausschließlich an Unternehmer richten (§ 1 Abs. 2), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Anbieter räumt dem Kunden jedoch freiwillig eine Geld-zurück-Garantie ein: Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zugangsdaten ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse) beenden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung.
(3) Macht der Kunde von der Geld-zurück-Garantie fristgerecht Gebrauch, erstattet der Anbieter den bereits gezahlten Jahrespreis vollständig innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Erklärung. Mit Wirksamwerden der Beendigung endet das Nutzungsrecht und der Zugang wird gesperrt. Von der Erstattung ausgenommen sind gesondert beauftragte und bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Einrichtungs- und Onboarding-Pakete; diese sind nicht Bestandteil des Jahrespreises. Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere Mängelrechte, bleiben unberührt.
(4) Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht; die Bereitstellung erfolgt ausschließlich als webbasierter Dienst.
§ 3 Vertragsgegenstand, Single-Tenant-Architektur und Fair Use
(1) Der Anbieter stellt die Software für die Vertragslaufzeit in ihrer jeweils aktuellen Version über das Internet zur Verfügung. Der Leistungsumfang umfasst CRM (Firmen-/Kontaktdaten), die Belegkette (Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen), die Erzeugung elektronischer Rechnungen (XRechnung/ZUGFeRD nach EN 16931) sowie ein GoBD-konformes, revisionssicheres Belegarchiv.
(2) Architektur: Jedem Kunden wird eine physisch getrennte Datenbank und eine eigene Subdomain zugewiesen (Single-Tenant). Ein gemeinsamer Datenbestand mehrerer Kunden existiert nicht.
(3) Fair Use: Die Nutzung ist auf einen vertragsüblichen, dem gewählten Tarif angemessenen Umfang beschränkt. Die automatisierte massenhafte Abfrage über Schnittstellen, der Upload unverhältnismäßig großer Datenmengen oder sonstige missbräuchliche Nutzung, welche die Systemstabilität oder die Verfügbarkeit für andere Kunden gefährdet, ist untersagt. Bei erheblicher, die Systemstabilität gefährdender Überschreitung ist der Anbieter berechtigt, den Datenverkehr nach vorheriger Ankündigung technisch zu begrenzen (Rate Limiting) oder einen Tarifwechsel zu verlangen; der geschuldete Leistungskern bleibt unberührt.
§ 4 Verfügbarkeit, Wartung und Leistungsänderungen
(1) Der Anbieter strebt eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des genutzten Rechenzentrums) an.
(2) Ausgenommen sind Zeiten höherer Gewalt, Störungen in Netzen Dritter, Ausfälle des Hosting-Providers sowie angekündigte Wartungsfenster (nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten).
(3) Der Anbieter darf die Software fortentwickeln und den Funktionsumfang anpassen, soweit dies dem technischen Fortschritt oder geänderten gesetzlichen Vorgaben dient, der Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
§ 5 Nutzungsrechte und Datenhoheit
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein.
(2) Reverse Engineering, Dekompilieren, das Umgehen von Sicherheits-/Verschlüsselungsmechanismen sowie automatisiertes Auslesen außerhalb der dokumentierten Schnittstellen sind untersagt.
(3) Datenhoheit: Alle vom Kunden eingegebenen, erzeugten oder importierten Daten verbleiben im alleinigen Eigentum des Kunden. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich zur vertragsgemäßen Leistungserbringung.
§ 6 Mitwirkungspflichten und Datensicherung
(1) Der Kunde nutzt die Software im Rahmen der geltenden Gesetze und stellt sicher, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; die Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung wird dringend empfohlen. Ein Missbrauchsverdacht ist unverzüglich zu melden.
(3) Datensicherung: Die regelmäßige, dem Risiko angemessene Sicherung der Daten obliegt dem Kunden; hierfür sind die Exportfunktionen zu nutzen. Diese Mitwirkung ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Datenverlusts (§ 10 Abs. 3).
§ 7 Steuerliche und buchhalterische Verantwortung (E-Rechnung, GoBD, AO)
(1) Die Software bietet technische Funktionen (append-only-Belegarchiv mit Hash-Ketten, Export in GoBD-konformen Formaten Z3/IDEA), um den Kunden bei der Einhaltung seiner handels- und steuerrechtlichen Pflichten zu unterstützen.
(2) Die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die korrekte Ermittlung steuerlicher Bemessungsgrundlagen, die Verfahrensdokumentation sowie die Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (insbesondere 8 Jahre für Rechnungen/Buchungsbelege gemäß § 147 Abs. 3 AO n.F., 6 Jahre für Handelsbriefe, 10 Jahre für Bücher/Bilanzen) liegt ausschließlich beim Kunden.
(3) Gleiches gilt für die Vorgaben zur elektronischen Rechnung im B2B-Verkehr (Empfangspflicht seit 1.1.2025; Ausstellungspflicht nach den gesetzlichen Übergangsfristen – für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 € ab 1.1.2027, für alle ab 1.1.2028). Der Anbieter stellt die Formate nach EN 16931 bereit (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1), leistet jedoch keine Rechts-, Steuer- oder Buchhaltungsberatung.
§ 8 Preise, Zahlung, Verzug und Sperrung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Preismodell. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus; der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Rechnungsversand erfolgt elektronisch.
(3) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB); zudem kann der Anbieter die Verzugskostenpauschale von 40,00 € (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen, die auf einen weitergehenden Verzugsschaden angerechnet wird.
(4) Bei erheblichem Verzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang nach vorheriger Androhung in Textform mit angemessener Nachfrist vorübergehend zu sperren, bis die offenen Forderungen beglichen sind (unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall). Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperre bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Verzug von mehr als zwei Monaten bleibt unberührt.
§ 9 Mängelgewährleistung (Mietrecht, Ausschluss § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB)
(1) Für die Überlassung der Software gelten die mietrechtlichen Gewährleistungsvorschriften (§§ 535 ff. BGB) mit den folgenden Modifikationen.
(2) Die verschuldensunabhängige Garantiehaftung auf Schadensersatz für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für solche Mängel haftet der Anbieter auf Schadensersatz nur bei Verschulden. Die übrigen mietrechtlichen Mängelrechte (Mangelbeseitigung, Minderung) bleiben unberührt.
(3) Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter Beschreibung der Symptome.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Datenverlust: Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden (§ 6 Abs. 3) entstanden wäre.
§ 11 Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus arglistig verschwiegenen Mängeln (§ 536b BGB), aus einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Kunde über die Software personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist der Anbieter Auftragsverarbeiter des Kunden. Der Abschluss eines AVV nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO ist zwingende Voraussetzung der Nutzung und wird integraler Vertragsbestandteil. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 DSGVO) sind in der Anlage zum AVV beschrieben.
(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Rechnungen, Belege, E-Rechnungs-XML, Belegarchive und Audit-Logs zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Unveränderbarkeitspflichten (GoBD, § 147 AO, § 14b UStG) in unveränderbarer, jederzeit lesbarer und maschinell auswertbarer Form über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist vorgehalten werden; die Unveränderbarkeit wird durch kryptografische Hash-Ketten gesichert. Einzelheiten regeln die Datenschutzerklärung und der AVV.
§ 13 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, nutzen sie nur zu Vertragszwecken und geben sie nicht an unbefugte Dritte weiter. Ausgenommen sind öffentlich bekannte oder gesetzlich offenzulegende Informationen.
§ 14 Laufzeit, Kündigung, Verlängerung und Daten-Exit
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf Monate. Der Vertrag ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform kündbar. Ohne fristgerechte Kündigung verlängert er sich jeweils um weitere zwölf Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
(2) Daten-Exit: Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Belege vor Wirksamwerden der Kündigung eigenständig über die Exportfunktionen (Mandanten-Export, GoBD-Export) herunterzuladen und zu sichern.
(3) Nach Vertragsende endet der Zugang zur Software. Die Mandantendaten werden vorgehalten, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten dies erfordern, und anschließend datenschutzkonform gelöscht oder anonymisiert. Eine automatisierte Löschung von Konten, die inaktiv, aber nicht gekündigt sind, findet ohne ausdrückliche Anweisung des Kunden nicht statt.
§ 15 Vertragsübernahme und Subunternehmer
(1) Der Anbieter darf den Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen auf einen Dritten übertragen; dem Kunden steht dann ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Kunde kann den Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform übertragen.
(2) Der Anbieter setzt zuverlässige Subunternehmer ein (Hosting: STRATO GmbH; Backup: Hetzner Online GmbH), die dem AVV unterliegen. Keine Übermittlung in Drittländer außerhalb EU/EWR.
§ 16 Änderungen der AGB und Preisanpassungen
(1) Der Anbieter darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern dies aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen, technischer Entwicklungen oder veränderter Marktverhältnisse geboten ist. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(2) Unwesentliche Änderungen, die die Hauptleistungspflichten nicht berühren, das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschieben und zumutbar sind, gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang in Textform widerspricht. Auf Frist und Bedeutung des Schweigens wird gesondert hingewiesen.
(3) Wesentliche Änderungen sowie Erhöhungen der Vergütung bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden (aktives Opt-in). Verweigert der Kunde die Zustimmung, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; dem Anbieter steht dann ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters in Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
Stand: Juli 2026